Frage:
Ist es noch möglich ist, mit einem neuen Projekt in das EFRE-Förderprogramm "Nachhaltige Stadtentwicklung" aufgenommen zu werden?
Antwort:
Die Antragstellung für das Programm Nachhaltige Stadtentwicklung ist seit 2008 abgeschlossen. Anträge zur Förderung von Projekten auf der Grundlage von gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepten konnten von Gemeinden bis zum 15. September 2008 bei den zuständigen Bewilligungsstellen (Landesdirektionen) eingereicht werden. Hierbei mussten die Gemeinden die Funktion eines Ober-, Mittel- oder Grundzentrums gemäß der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2003) vom 16. Dezember 2003 erfüllen.
Eine Neuaufnahme in das Programm ist daher gegenwärtig nicht mehr möglich. Ebenso schließt die VwV Stadtentwicklung eine Einzelprojektförderung aus.
Frage:
Sind nur Kommunen förderfähig?
Antwort:
Gemäß Ziffer III der VwV Stadtentwicklung 2007 - 2013 vom 20. Mai 2008 sind Zuwendungsempfänger die Gemeinden. Die Gemeinden können die EFRE-Zuwendung allerdings zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil an Dritte weiterleiten, sofern bei dem Dritten sichergestellt ist, dass er die maßgeblichen Bestimmungen für den Zuwendungsempfängerbeachtet. Dritte können Zweckverbände, Landkreise, Kirchen und natürliche und juristische Personen des Privatrechts sein.
Frage:
Was heißt Publizität? Wie können die Publizitätsvorschriften eingehalten werden?
Antwort:
Die EU-Kommission verlangt von den Zuwendungsempfängern, dass sie z. B. auf Bautafeln, Erinnerungstafeln oder bei Dokumenten wie Flyern und Druckschriften auf die finanzielle Beteiligung der Europäischen Union hinweisen. Dies geschieht mittels des EU-Logos und der Nennung der Europäischen Union. Näheres zu den Publizitätsvorschriften finden Sie auf dieser Internetseite unter "Informationen: Vorgaben der EU zu Information und Publizität für Begünstigte" und auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr unter www.smwa.sachsen.de.
Frage:
Können Programmkommunen ihre integrierten Handlungskonzepte ändern?
Antwort:
Integrierte Handlungskonzepte können - und sollen bei Bedarf und bei maßgeblichen Änderungen - im Rahmen der Umsetzung der EFRE-Fördermittel fortgeschrieben werden. Dabei ist eine Orientierung an den Zielsetzungen und Handlungsschwerpunkten des Ausgangshandlungskonzeptes, das Grundlage für die Programmaufnahme war, erforderlich. Selbstverständlich sind auch die Vorgaben der VwV Stadtentwicklung 2007 - 2013 vom 20. Mai 2008 mit ihren Ergänzungen und die Festlegungen des Rahmenzuwendungsbescheides zu beachten.
Die Fortschreibung des integrierten Handlungskonzeptes ist mit der Bewilligungsstelle, dem SMI und dem Begleitbüro abzustimmen.